Villa

Renaissancevilla La Rotonda (1567–1591) von Andrea Palladio

Mit Villa (lateinisch für „Landhaus“, „Landgut“) wurde ursprünglich ein römisches Landhaus und Herrenhaus des Landeigentümers bezeichnet. Auch in der Renaissance war die Villa ein repräsentativer Landsitz der herrschenden Schichten.

Im 19. Jahrhundert wurde die Bezeichnung auf das freistehende Haus des Großbürgertums übertragen, das oft am Stadtrand oder in Villenvierteln errichtet wurde. Anschließend wurde er zur verallgemeinernden Bezeichnung für anspruchsvolle Einfamilienhäuser.[1][2]

In einzelnen Regionen waren darüber hinaus auch für Mehrfamilienhäuser zusammengesetzte Begriffe wie Mietvilla (z. B. im Raum Dresden, bezugnehmend auf die villenartige äußere Gestalt) oder Etagenvilla (z. B. in Leipzig, bezugnehmend auf die villenartig großzügig geschnittenen Etagenwohnungen) üblich. In jüngerer Zeit wird die Bezeichnung Stadtvilla allgemein für Wohnbauten mit gehobener Ausstattung verwendet – sowohl für freistehende Mehrfamilienhäuser als auch für Einfamilienhäuser in städtisch-dichter geschlossener Bebauung.

  1. Nikolaus Pevsner, Hugh Honour, John Fleming: Lexikon der Weltarchitektur. Rowohlt, Reinbek 1984, ISBN 3-499-16200-8.
  2. Hans-Joachim Kadatz: Wörterbuch der Architektur. Seemann, Leipzig 1988, ISBN 3-363-00393-5.

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